Harmony-Test

Was ist der Harmony-Test?

Der Harmony-Test ist eine Blutuntersuchung, die zu den nicht-invasiven Untersuchungsmethoden der Pränataldiagnostik gezählt wird. Die Durchführung des Harmony-Tests ist ab der 11. Schwangerschaftswoche möglich. Dazu erfolgt lediglich eine Blutabnahme bei der Schwangeren. Im abgenommenen Blut lassen sich neben den Erbinformationen der werdenden Mama bereits zu einem frühen Zeitpunkt auch die Erbinformationen des ungeborenen Kindes finden. Im Labor kann dann die sogenannte zellfreie fetale DNA auf verschiedene Chromosomenstörungen untersucht werden.

Wie zuverlässig ist der Harmony-Test und was kann er feststellen?

Mithilfe des Harmony-Tests können Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) erkannt werden. Die Ermittlung des Geschlechts des Babys sowie Erkrankungen der Geschlechtschromosomen wie das Turner- oder das Klinefelter-Syndrom sind ebenfalls möglich.

Der Harmony-Test zeichnet sich dabei durch eine sehr hohe Zuverlässigkeit aus, denn einerseits ist die Falsch-Positivrate mit nur 0,06 Prozent gering. Andererseits ist seine Erkennungsrate für das Down-Syndrom mit 99,7 Prozent sehr hoch. Andere nicht-invasive Screening-Methoden wie etwa Ultraschall und Blutserumtests haben im Vergleich dazu eine Falsch-Positivrate von bis zu 5 Prozent. Beim Ersttrimester-Screening werden je nach Alter der Mutter zwischen 5 und 15 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom nicht erkannt. Bei einem positiven Ergebnis des Harmony-Tests erfolgen in der Regel weitere invasive Untersuchungen wie eine Amniozentese oder eine Chorionzottenbiopsie, um das Ergebnis zu verifizieren und 100-prozentige Sicherheit zu erlangen.

Trotz aller Sicherheit ersetzt der Harmony-Test keine Ultraschalluntersuchung, da er Organschäden wie etwa einen Herzfehler oder andere Erbkrankheiten wie Mukoviszidose nicht diagnostizieren kann.

Wer übernimmt die Kosten für den Harmony-Test?

Die Kosten des Harmony-Tests liegen etwa zwischen 400 und 450 Euro – je nachdem, nach welchen Krankheiten gesucht werden soll. Wenn die Untersuchung von einem Arzt empfohlen wird, kann die Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Sie wurde bisher jedoch nur in sehr wenigen Fällen bewilligt.

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