Behördliche Genehmigungen und Zulassungen

Stammzellen sichern ist gut, Stammzellen einsetzen zu können besser!

…deshalb sollten Sie auf Qualität, Erfahrungen, behördliche Abgabe-Genehmigungen für Nabelschnurblut-Präparate und fachliche Kompetenz setzen.

Behördliche Abgabe-Genehmigung für Nabelschnurblut
bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen
– gesetzlich vorgeschrieben gemäß §21a Arzneimittelgesetz
PEI-Zulassung*
für Ihr Kind selbst PEI.G.03988.01.1
bei Geschwistern PEI.G.04318.01.1
um anderen zu helfen (Spende) PEI.H.00601.01.1
Einsatz-Zulassung der Bundesoberbehörde (PEI)  für klinische Studien
  •  eigenes Nabelschnurblut zur Behandlung im Rahmen der Typ-1-Diabetes-Studie der TU München
 


Vita 34 ist im Notfall an Ihrer Seite mit

  • medizinischem Fachpersonal für den Transport des Nabelschnurblutes in die Klinik
  • Bereitstellung eigener mobiler Reinraumtechnik zur Transplantationsvorbereitung des Nabelschnurblut-Präparates vor Ort.

*Genehmigungen / Zulassungen der Bundesoberbehörde Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Vita 34 für die Abgabe von Nabelschnurblut (siehe www.pei.de Liste der Stammzellzubereitungen)